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Gesetzesänderungen im Technikrecht

Zielgruppe

Bau- und Gebäudedezernent*innen, Fach- und Führungskräfte der Hochschulen, Kunst- und Musikhochschulen und Unis NRW.

 

Lernziele

Der Gesetzgeber wird die Betriebssicherheitsverordnung durch die Arbeitsmittelbenutzungsverordnung ersetzen und auch die Überwachungsbedürftige Anlagenverordnung zur Ergänzung des ÜAnlG erlassen.

Schließlich wandelt sich die Maschinenrichtlinie zur Maschinenverordnung. Die daraus resultierenden praktischen Umsetzungsanforderungen werden thematisiert und im Kontext zum technischen Regelwerk veranschaulicht.

 

Lerninhalte

  • ÜAnLG/ÜAnlV, Maschinenverordnung, AMBV – verständlich aufbereitet.

 

Hinweis

Für das Seminar wird die Anerkennung als Fortbildungsveranstaltung bei der Architektenkammer NRW beantragt.

 

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt über die HÜF NRW unter folgenden Link

HÜF Veranstaltungen – 205.214 – Gesetzesänderungen im Technikrecht

Hartmut Hardt

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Art

  • Seminar

Kurs-Nr.

  • 205.214

Dozent*in

  • Hartmut Hardt

Ort

  • online