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Architekt*innen aufgepasst!

Fort- und Weiterbildungsordnung der AK NW wurde novelliert!

KoBa NRW beantragt bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen (AKNW) für Fortbildungsangebote des KoBa und der HÜF regelmäßig die Anerkennung als Fortbildung nach dem Baukammergesetz.Die Fort- und Weiterbildungsordnung (FuWO) der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen wurde zu Jahresbeginn 2024 novelliert.

 

Die AK NW hat hierzu folgendes bekannt gegeben:

Hintergrund der Novellierung der FuWO sind Änderungen des nordrhein-westfälischen Baukammerngesetzes im Jahr 2022 und der dazugehörigen Durchführungsverordnung. Zudem streben die deutschen Architektenkammern eine bundesweit einheitlichere Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen an. Als höchstes Kammergremium hat die Vertreterversammlung der Architektenkammer NRW deshalb hat am 21. Oktober 2023 eine Novellierung der Fort- und Weiterbildungsordnung beschlossen, die unseren Mitgliedern erweiterte Möglichkeiten der Fortbildung anbieten wird und mit der die FuWO der AKNW zeitgemäß weiterentwickelt werden soll.
Im Zuge der Novellierung hat die AKNW die wesentlichen Änderungen zusammenfassend wie folgt erläutert:
  • Die Fortbildung wird insgesamt gestärkt. Der von den Mitgliedern der AKNW zu erbringende Fortbildungsumfang wird von 8 Fortbildungsstunden auf nun 16 Fortbildungspunkte (1 Punkt = 1 Fortbildungsstunde á 45 Minuten) angehoben.
  • Die Formen der Fortbildung werden ausgeweitet. Die bislang bestehende Unterscheidung von Seminaren und Vortragsveranstaltungen entfällt.
  • Vortragsveranstaltungen, die bisher nur zur Hälfte und bis max. 4 Stunden pro Tag anerkannt werden konnten, werden damit künftig in vollem Umfang anerkannt.
  • Eine weitere Möglichkeit der Fortbildung besteht künftig auch bei der Teilnahme an Video-on-Demand angeboten, die durch die AKNW als Fortbildung anerkannt werden können.
  • Darüber hinaus entfällt bei der Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen die zuvor zwingende Beschränkung auf bestimmte Fachrichtungen. So können die Mitglieder der AKNW aller Fachrichtungen unter allen angebotenen Veranstaltungen frei wählen.

Voraussetzung für die Anerkennungsfähigkeit stets ist, dass Interaktionsmöglichkeiten zwischen Referierenden und Teilnehmenden sowie der Teilnehmenden untereinander gewährleistet sind.

 

Die novellierte Fort- und Weiterbildungsordnung ist zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten.

 

Erläuterungen der AKNW zur Anerkennung einer Fort- bzw. Weiterbildung finden Sie hier.