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Baukostensteige­rungen/Stoffpreisgleit­klausel

Angesichts der drastisch steigenden Preise und Lieferengpässe für Baustoffe hatte das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 21. Mai 2021 erstmalig per Erlass Hinweise zur Anwendung von Stoffpreisklauseln für bestimmte Baustoffe herausgegeben. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat diese Regelung bereits mit Erlass vom 22.06.2022 im Zuständigkeitsbereich des Bundes bis zum 30. Juni 2023 verlängert.

Nunmehr wurden die Verlängerung vom FM NRW und MWIKE NRW auch für NRW bis 30.06.2023 übernommen. Link

Die Erlasse, weitere Informationen und die Formblätter finden Partnerhochschulen des KoBa NRW unter