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Baukostensteige­rungen/Stoffpreisgleit­klausel

Angesichts der drastisch steigenden Preise und Lieferengpässe für Baustoffe hatte das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 21. Mai 2021 per Erlass Hinweise zur Anwendung von Stoffpreisklauseln für bestimmte Baustoffe herausgegeben. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat diese Regelung mit Erlass vom 22.6.2022 im Zuständigkeitsbereich des Bundes bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Zudem wurden Anregungen der Bauwirtschaft und der Bauverwaltungen aufgegriffen, die Preisgleitklausel praktisch handhabbarer zu machen und ein Formblatt 225 a (Verzicht auf Basiswert 1) eingeführt.

Nunmehr wurden die Verlängerung vom FM NRW und MWIKE NRW auch  für NRW übernommen. Link

Die Regelungen des Bundes gelten damit in NRW zunächst bis 31.12.2022 in der überarbeiteten Fassung.

Die Erlasse, weitere Informationen und die Formblätter finden Partnerhochschulen des KoBa NRW unter