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Ersteinrichtungskosten von Hochschulgebäuden

Sofern Neubauten, Erweiterungsbauten, aber auch externe Anmietungen zur Flächenerweiterung neu bezogen werden, fallen Ersteinrichtungskosten an. Auch bei Ersatzneubauten werden zusätzliche Ersteinrichtungskosten entstehen, da vorhandenen Ausstattungen in der Regel veraltet sind. Bei einer Betrachtung der historischen Anschaffungskosten stellt man häufig fest, dass diese abgeschrieben sind.

Die Ermittlung der Ersteinrichtungskosten erfolgt im Land NRW bislang auf der Grundlage der Kennwerte der HIS HE für Ersteinrichtungskosten von Hochschul- und Forschungsgebäuden aus den Jahren 2011 und 2015. Diese Unterlage wurde im März 2024 aktualisiert, da sich im Laufe der Jahre die realen Kosten immer weiter von den vorhandenen Werten entfernt haben. Aus diesem Grund haben die zuständigen Landesministerien HIS-HE 2023 beauftragt, die Kostenwerte für die Ersteinrichtungskosten bedarfsgerecht anzupassen.

Für die Aktualisierung wurden als Grundlage die Werte aus 2015 mit Hilfe der vom Statistischen Bundesamt ausgewiesenen Kerninflationsraten indexiert. Die Gliederung der neuen Kostenorientierungswerte für Ersteinrichtungskosten ist dabei identisch mit der Struktur der Orientierungswerte für Hochschulgebäude der Bauministerkonferenz, wodurch eine analoge Anwendung ermöglicht wird.

Die neuen Ersteinrichtungskosten sind ab sofort auf der Website des HIS-HE mit Erläuterungen der Anpassungen abrufbar.
Ersteinrichtungskosten von Hochschul- und Forschungsgebäuden

Hier ein erster Kurzüberblick:

Fächergruppe

€ pro m² NUF 1-6

Geistes-, Wirtschafts- und Gesellschaftswissenschaften260
Informatik / Mathematik621
Design und Kunst260
Physik (experimentell)922
Chemie, Biologie, theoretische Medizin810
Elektrotechnik727
Bauingenieurwesen592
Maschinenbau591
Bibliothek189
Mensen473
Verwaltung319

 

Nähere Informationen zu den Ersteinrichtungskosten finden Sie auch unter

Fachthema Bauen | Finanzierung und Baukosten | Ersteinrichtung