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MKW gibt neue Förderperiode für Forschungsbauten bekannt

Bund und Länder fördern gemeinsam die Realisierung von Forschungsbauten nach Art. 91 b GG. Durch die Förderung von Forschungsbauten soll die erfolgreiche Teilnahme der deutschen Hochschulen am nationalen und internationalen Wettbewerb in der Forschung verbessert werden.

Die formale Entscheidung über die Aufnahme der Forschungsbauten in die gemeinsame Förderung durch Bund und Länder trifft die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) auf Empfehlung des Wissenschaftsrates (WR). Der Bund trägt die Hälfte der Projektkosten. Landesmittel werden aus dem Mietbudget des Landes (MAB, ehemals Mietliste) getragen.

Bislang wurden ausschließlich Universitäten finanziert. Die aktuelle Förderphase läuft bis 2025. Die Frist zur Einreichung von Projektskizzen endete am 28.2.2022.

Die Programmankündigung finden Sie unter:

Informationen zu den Forschungsbauten gibt der Wissenschaftsrat in folgenden Veröffentlichungen bekannt:

  • Leitfaden zur Begutachtung von Forschungsbauten – gültig ab Förderphase 2021 –
  • Programm Forschungsbauten: Hinweise zur Antragstellung – gültig ab Förderphase 2021 –

Beide Publikationen finden Sie unter: