Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden wurden vom Bundesrat und Bundestag beschlossen und trat am 1. Januar 2024 in Kraft. Mit dem Gesetz für erneuerbares Heizen soll die Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen in Deutschland vorangebracht werden, um das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen.
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Die Bundesregierung hat hierzu verschiedene Fakten und Links zusammengestellt: