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Hochschulvereinbarung 2026

Am 17.11.2021 wurde die Hochschulvereinbarung 2026 zwischen der Landesregierung und den Hochschulen des Landes NRW unterzeichnet.

Aus der Presseerklärung

„Zu den Leistungen des Landes zählen neben der Übernahme der Besoldungs- und Tariferhöhungen für die Personalausgaben unter anderem erstmals die Zusage einer pauschalen Erhöhung der Sach- und Investitionsmittel um jährlich drei Prozent sowie zusätzlich eine Erhöhung der Investitionsmittel ab 2025 um 40 Millionen Euro. Darüber hinaus werden die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften bei der Einrichtung und beim Betrieb des Promotionskollegs NRW unterstützt.

Die Hochschulen werden im Gegenzug im Rahmen ihrer gesellschaftlichen Verantwortung erforderliche Anpassungen und Erweiterungen des Studienangebotes an neue Bedarfe vornehmen und neue Studiengänge bzw. zusätzliche Studienbedarfe mit eigenen Mitteln unterstützen. Darüber hinaus werden die Hochschulen ihre Anstrengungen zur Verbesserung der Betreuungssituation und der Studienbedingungen fortsetzen. Zudem soll die Digitalisierung der Hochschullehre in der strategischen Gesamtentwicklung der Hochschulen auf allen Ebenen verankert sein. Hierzu sollen insbesondere auch hochschulübergreifende Kooperationen angestrebt werden. Die Fortführung bewährter Instrumente, wie etwa die Finanzierung des Zukunftsfonds, aus dem Mittel an die Hochschulen projektorientiert zurückfließen, ist ebenfalls Bestandteil der Hochschulvereinbarung.“

Die Vereinbarung enthält auch konkrete Regelungen zu bau- und gebäuderelevanten Themen:

Danach werden notwendige Anpassungen der Mieten gemäß § 3 Abs. 2 der Mietverträge mit dem BLB auch künftig garantiert.

Sach-und Investitionsmittel werden jährlich um 3% erhöht (Titel 685 10 UT 6 und UT 7, Titel 894 10, TG 65). Damit werden erstmals die Bewirtschaftungsausgaben jährlich um 3 % angepasst. Die Investitionsmittel (Titel 894 10) werden für alle Hochschulen ab dem Jahr 2025 um 40 Mio. Euro erhöht.

Zur Hochschulvereinbarung 2026: