Zurück zur Übersicht

Kunst am Bau

In einem gemeinsamen Runderlass vom 07.12.2022 haben das Ministerium für Kultur und Wissenschaft, das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung und das Ministerium für Finanzen die „Richtlinie für Kunst und Bau bei herausgehobenen Baumaßnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen“ bekannt gegeben.

Das Thema wurde von Ministerin Pfeiffer Poensgen auf der Landeswissenschaftskonferenz der HAW am 8.4.2022 den Hochschulleitungen vorgestellt. Danach werden mit der Richtlinie folgende Zielsetzungen verbunden:

• Umsetzung des Arbeitsauftrags aus §32 KulturGB NRW
• Förderung von Künstlerinnen und Künstlern durch angemessene Honorare
• Etablierung von fairen Wettbewerbsverfahren
• Hebung der Baukultur in NRW
• Beitrag des Landes NRW zur kulturpolitischen Diskussion von Kunst und Bau

Die Richtlinie ist bereits zum 1.1.2022 in Kraft getreten.

Sowohl die Richtlinie, als auch die Präsentation des MKW zu Zielen und Hintergründen finden Sie unter folgenden Links: