Zurück zur Übersicht

Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

Zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 sowie der strategischen Weiterentwicklung der Elektromobilität im Land Nordrhein-Westfalen ist der Aufbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur von öffentlich zugänglichen Ladepunkten eine zwingende Voraussetzung. Dazu hat das Land die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Ausbau von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Nordrhein-Westfalen“ veröffentlicht.

Die Richtlinie erläutert zunächst gängige Begriffe der Ladeinfrastruktur.

Gegenstand der Förderung ist

  • die Beschaffung und Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Nordrhein-Westfalen mit mindestens einem fest installierten Ladepunkt, einschließlich des dafür erforderlichen Netzanschlusses
  • die Aufrüstung oder Ersatzbeschaffung von Ladeinfrastruktur und die Ertüchtigung des Netzanschlusses an Standorten, sofern diese nicht bereits gefördert wurden und wenn ein Mehrwert nachgewiesen wird.
  • der Anschluss der nach dieser Förderrichtlinie geförderten Ladepunkte an das Nieder- oder Mittelspannungsnetz sowie die Kombination aus Netzanschluss und einem Pufferspeicher, wenn diese der Versorgung von Ladepunkten dient

Die Förderung erfolgt über Förderaufrufe. Bewilligungsbehörde ist die Bezirksregierung Arnsberg.