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Stoffpreisgleitklausel – Auslauf der Sonderregelung zum 30.06.2023

Das KoBa NRW wurde am 24.6.2023 vom FM NRW informiert, dass das BMWSB mit Schreiben vom 20. Juni 2023 (Gz. BII6 – 70437/9#4) das Auslaufen der Sonderregelungen im Kontext von Lieferengpässen und Preissteigerungen wichtiger Baumaterialien als Folge des Ukraine-Kriegs und die Rückkehr zum Regelverfahren zum 30. Juni 2023 bestätigt hat.

Die an der Laufzeit der Bundeserlasse orientierte und damit befristete Übertragung der Sonderregelungen auf die Landesebene NRW endet entsprechend. Erhalten bleibt das modifizierte Formblatt 225a „Stoffpreisgleitklausel ohne Basiswert 1“, welches mit Aufnahme in die aktualisierte Lesefassung 2023 nun Bestandteil des Vergabe- und Vertragshandbuches für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB) ist.

Die Vergabehandbücher des Bundes für Vergaben nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen sind gemäß den Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (VV zur LHO) Nr. 6 zu § 55 LHO für die Vergabe von Bauleistungen im Rahmen von Baumaßnahmen des Bundes von öffentlichen Auftraggebern des Landes NRW anzuwenden. Für die übrigen Baumaßnahmen im Land NRW bieten sie für diese verwaltungsinterne Arbeitsgrundlagen.

Das Vergabehandbuch – VHB – Bund 2017 in der aktualisierten Lesefassung 2023 mit dem FB 225a finden Sie unter folgendem Link.

Eine entsprechende Veröffentlichung in den News von Vergabe.NRW ist vorgesehen.

Nachfolgend finden Sie die vom FM NRW bereit gestellten Dokumente:

Auslaufen des Erlass BW I 7-70437/9#4 vom 6. Dezember 2022 
Formblatt 225
Formblatt 225a
Hinweis zu Formblatt 225a