Update „Ersteinrichtung“
HIS HE aktualisiert seit 2024 jährlich die Kostenorientierungswerte für Ersteinrichtungskosten von Hochschulgebäuden. Die aktualisierten Kennwerte (Stand 04/2026) wurden zwischenzeitlich bekannt gegeben und wurden von HIS HE mit einem kurzen Leitfaden veröffentlicht.
Zum Hintergrund
Sofern Neubauten, Erweiterungsbauten, aber auch externe Anmietungen zur Flächenerweiterung neu bezogen werden, fallen Ersteinrichtungskosten an. Auch bei Ersatzneubauten werden zusätzliche Ersteinrichtungskosten entstehen, da vorhandenen Ausstattungen in der Regel veraltet sind. Bei einer Betrachtung der historischen Anschaffungskosten stellt man häufig fest, dass diese abgeschrieben sind.
Die Ermittlung der Ersteinrichtungskosten erfolgte bis 2024 im Land NRWauf der Grundlage der Kennwerte der HIS HE für Ersteinrichtungskosten von Hochschul- und Forschungsgebäuden aus den Jahren 2011 und 2015. Diese Unterlage wurde im März 2024 aktualisiert, Für die Aktualisierung wurden als Grundlage die Werte aus 2015 mit Hilfe der vom Statistischen Bundesamt ausgewiesenen Kerninflationsraten indexiert. Die Gliederung der neuen Kostenorientierungswerte für Ersteinrichtungskosten ist dabei identisch mit der Struktur der Orientierungswerte für Hochschulgebäude der Bauministerkonferenz, wodurch eine analoge Anwendung ermöglicht wird.
Ergänzend dazu wurde in NRW mit Schreiben vom 18. Juli 2024 und 09.01.2025 das Verfahren zur Beantragung von Ersteinrichtungen mit dem Ziel der Beschleunigung der Genehmigungen neu geregelt.
Beide MKW Schreiben und Informationen finden Sie im passwortgeschützten Bereich auf unserer Fachinformationsseite und in der Dokumentensammlung
