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Gesetzesänderungen im Technikrecht
Zielgruppe
Bau- und Gebäudedezernent*innen, Fach- und Führungskräfte der Hochschulen, Kunst- und Musikhochschulen und Unis NRW.
Lernziele
Der Gesetzgeber wird die Betriebssicherheitsverordnung durch die Arbeitsmittelbenutzungsverordnung ersetzen und auch die Überwachungsbedürftige Anlagenverordnung zur Ergänzung des ÜAnlG erlassen.
Schließlich wandelt sich die Maschinenrichtlinie zur Maschinenverordnung. Die daraus resultierenden praktischen Umsetzungsanforderungen werden thematisiert und im Kontext zum technischen Regelwerk veranschaulicht.
Lerninhalte
- ÜAnLG/ÜAnlV, Maschinenverordnung, AMBV – verständlich aufbereitet.
Hinweis
Für das Seminar wird die Anerkennung als Fortbildungsveranstaltung bei der Architektenkammer NRW beantragt.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt über die HÜF NRW unter folgenden Link
HÜF Veranstaltungen – 205.214 – Gesetzesänderungen im Technikrecht
Hartmut Hardt
Lehrbeauftragter, Fachbuchautor und Unternehmensberater
Stv. Vorsitzender des Fachbeirat FM im VDI, Mitarbeit in diversen Richtlinienausschüssen des VDI zu den Themen Betreiberverantwortung, technische Hygiene, Elektrosicherheit
Art
- Seminar
Kurs-Nr.
- 205.214
Dozent*in
- Hartmut Hardt
Ort
- online