Schnittstellenliste: Ersteinrichtung vs. Bauleistungen
Historie – Hintergründe
Es war einmal!
Bereits zu Beginn der 2010-er Jahre wurde parallel zu den Neubauprojekten der Hochschule Düsseldorf und der Hochschule Bielefeld vom Finanzministerium eine Arbeitsgruppe aus Hochschulen, FM, MKW und BLB, NRW gebildet, um sich mit der Frage der Abgrenzung der Ersteinrichtung zu den Baukosten zu beschäftigen. Irgendwann gab es gute Zwischenstände; aber nie ein abgestimmtes Ergebnis.

Arbeitsgruppe Schnittstellenliste
Die Diskussionen zwischen Hochschulen und den Vertretungen des BLB NRW blieben, so dass circa 2017 ein neuer Versuch gestartet und eine AG Schnittstellenliste gebildet wurde. Ziel war die Abgrenzung zwischen Ersteinrichtung und Baukosten für Neubauten/Ersatzneubauten, Kernsanierungen sowie für große Modernisierungen verbindlich zu vereinbaren.
Definitionen:
- Ersteinrichtung Sie beinhaltet die allgemeine und besondere Ausstattung, einschließlich Zubehör und Installation, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden ist. D. h. Geräte und Einbauten, die von einem Laien mit mäßigem Arbeits- und Zeitaufwand ab- und anderswo neu aufgebaut werden können, sind bewegliche Güter der Ersteinrichtung. Ersteinrichtung ist nach DIN 276 der Kostengruppe 600 – Ausstattung – zuzuordnen.
- Baukosten Laut DIN 276 sind sie die Kosten für das eigentliche Bauwerk. Dazu gehören u.a. Baukonstruktionen (Wände, Decken, Fußböden – KG 300), Technische Anlagen (Heizung, Lüftung, Elektroinstallation – KG 400), Außenanlagen (Wege, Plätze, Bepflanzungen – KG 500). Diese Kosten betreffen alle fest eingebauten, mit dem Bau verbundenen Komponenten und sind zwingend erforderlich für das Gebäude.
Warum ist die Abgrenzung so kompliziert, wenn doch eigentlich alles geregelt ist?
Der Teufel steckt im Detail.
Beispiel: Labortische
Tische sind als Mobiliar grundsätzlich bewegliche Ausstattung und damit der Ersteinrichtung zugehörig. Wenn die Tische jedoch baulich fest mit dem Gebäude verbunden sind (z.B. Einbaumöbel, Laborinstallationen, in die auch ein Labortsich fest eingebaut ist) sind sie den Baukosten zuzurechnen.
Was hier noch einfach und unstreitig ist, ist bei anderen Themen komplexer. Z.B.
- Schließsysteme
- Zugangskontrolle
- Gebäudeautomation
- …
Einige Male war die Diskussion in der AG Schnittstellenliste so strittig, dass Zweifel bestanden, ob es zu einer endgültig abgestimmten Schnittstellenliste kommen wird.
Schnittstellenliste verkündet!
Doch was lange währt, wird endlich gut!
Plötzlich war sie da, die abgestimmte Schnittstellenliste. Mit Schreiben vom 25.8.2025 hat das MKW die Schnittstellenliste in Kraft gesetzt.
Vielen Dank an alle Beteiligten des MKW, BLB NRW, den Universitätsvertretungen sowie den Mitgliedern unserer Partnerhochschulen (Volker Stempel – Kanzler Fachhochschule Aachen, Laetitia Post – Bau und Gebäudedezernentin der TH Köln, Phillip Nachtigal – Baudezernent der Hochschule Bochum) für ihren Einsatz und Ihre Geduld!
Nähere Informationen finden Partnerhochschulen unter:
Fachthema Bauen | Finanzierung und Baukosten | Ersteinrichtung