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Fachgruppe Flächenberechnung legt Abschlussbericht vor

Flächenberechnungen werden an HAW in NRW nach dem Flächenberechnungsverfahren der HIS HE aus dem Jahr 2012 durchgeführt. Das Verfahren wird grundsätzlich von den HAW begrüßt, sollte aber aufgrund diverser Hochschulentwicklungen überarbeitet werden.  Die Fachgruppe „Flächenberechnung nach dem HIS KWV“ hat sich in den letzten Monaten intensiv mit Weiterentwicklungspotenzialen beschäftigt und dem KoBa NRW Lenkungsausschuss für die Sitzung am 31.03.2023 den Abschlußbericht vorgelegt.

 

Zusammenfassend wurden folgende Grundsatzempfehlungen formuliert

  • HAW sind und bleiben mit ihrer praxisorientierten Ausrichtung Präsenzhochschulen, wie es auch im Koalitionsvertrag des Landes festgestellt wurde. Die Digitalisierung in der Lehre und hybride Lehrveranstaltungen dürfen daher nicht zu einer Reduzierung der Flächen/Flächenkennwerte führen.
  • Für Selbstlernflächen der Studierende, die seit der Bologna Reform immer mehr an Bedeutung gewinnen, sollten eigene Berechnungs-/Bewertungsmethoden entwickelt werden. Eine zentrale Darstellung könnte bei der Flächenberechnung der Bibliothek sinnvoll sein.
  • Die Auswirkungen mobiler/flexibler Arbeitszeitmodelle der Hochschulen dürfen nicht zu pauschalen Flächenreduzierungen führen. Vielmehr ist zu prüfen, welche Anforderungen und Bedarfe durch Digitalisierung und „New Work“- Anforderungen entstehen.

 

Bei der Betrachtung der einzelnen Parameter wurde folgendes festgestellt:

  • Der Parameter Professuren sollte um Lehrende (Lehrkräfte für besondere Aufgabe und Fachlehrer*innen) erweitert werden, da diese an HAW analog zu Professor*innen in der fachpraktischen/ experimentellen Lehre eingesetzt werden.
  • Auch für die HAW muss zwingend die Möglichkeit bestehen, Wissenschaftler (VZÄ) bei den Flächenberechnungen zu berücksichtigen, da diese durch die neuen Finanzierungsquellen (QVM, ZSL) deutlich zugenommen haben und zum Teil die Anzahl der Professuren in den LFB übersteigen.
  • Bei der Berücksichtigung der personalbezogenen Flächenberechnungen müssen zudem neben Landesfinanzierungen auch die Beschäftigungen aus ZSL – und QVM Mitteln berücksichtigt werden, da zwischenzeitlich sowohl die Mittel als auch die Beschäftigungsverhältnisse verstetigt wurden.
  • Bei dem Parameter Drittmittel wird eine Einbeziehung der Forschungs- und Sondermittel des Landes als notwendig angesehen, da diese analog zu klassischen Drittmitteln eine dauerhafte Finanzierungsquelle sind und diese Flächenbedarfe bislang nicht berücksichtigt werden. Zudem sollten Lösungen für die fehlende Erfassungsmöglichkeit der Drittmittel zentraler Organisations-einheiten gefunden werden.
  • Die Berechnung der Ausbildungskapazitäten/Studienplätze ist zwar aus der Kapazitätsrechnung abzuleiten, es sind jedoch zum Teil Anpassungen erforderlich, die die Realität mit den derzeitigen Erfassungsmöglichkeiten nur bedingt abbilden können. Außerdem sind die Angaben in der internen Kommunikation schwer zu vermitteln. Eine Berechnungsmöglichkeit auf der Grundlage der Studierendenzahlen sollte als Alternative geprüft werden.

 

Neben den zentralen Handlungsbedarfen enthält der Abschlussbericht auch Hinweise zur besseren Anwendung einiger Grundlagen und der Anmerkungen zu der Eingabedatei. In dem Bericht sind zudem die Gründe für die Handlungsempfehlungen ausführlich dargestellt.

Der Abschlussbericht liegt den Kanzler*innen und Kanzler sowie den Leitungen des Bau- und Gebäudemanagement vor. Mitglieder der KoBa NRW Partnerhochschulen können ihn unter koba-nrw@th-koeln.de anfordern.