Vergaberichtlinien für Hochschulen nach § 8 der Hochschulwirtschaftsführungsverordnung
Im Dezember 2023 ist eine aktualisierte Vergaberichtlinien für Hochschulen nach § 8 der Hochschulwirtschaftsführungsverordnung veröffentlicht worden. In dieser wurden die in den Jahren 2020-2023 befristeten Schwellwerte für nationale Ausschreibungen nun entfristet.
Hier die wesentlichen Regelungen und Wertgrenzen:
– Die Richtlinien gelten ausschließlich bei öffentlichen Aufträgen, deren Auftragswerte die EU-Schwellenwerte nicht erreichen.
– Die Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften können unter Beachtung dieser Richtlinie eigene Regelungen festlegen.
– Vergabe von Bauleistungen
- Bauleistungen bis zu einem Auftragswert von höchstens 15.000 Euro können unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ohne die Durchführung eines Vergabeverfahrens im Rahmen eines Direktauftrags beschafft werden.
- Die Durchführung einer Freihändigen Vergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb kann ohne weitere Einzelbegründung bei der Vergabe von Aufträgen über Bauleistungen bis zu einem Einzelauftragswert ohne Umsatzsteuer von höchstens 75.000 Euro für jedes Gewerk oder bis zu einem Gesamtauftragswert ohne Umsatzsteuer von höchstens 125.000 Euro erfolgen.
- Die Durchführung einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb kann ohne weitere Einzelbegründung bei der Vergabe von Aufträgen über Bauleistungen bis zu einem Einzelauftragswert ohne Umsatzsteuer von höchstens 750.000 Euro für jedes Gewerk oder bis zu einem Gesamtauftragswert ohne Umsatzsteuer von höchstens 1.250.000 Euro erfolgen.
– Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen
- Aufträge über Liefer- und Dienstleistungen bis zu einem Auftragswert von höchstens 15.000 Euro können unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ohne die Durchführung eines Vergabeverfahrens im Rahmen eines Direktauftrags beschafft werden.
- Die Durchführung einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder einer Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb kann ohne weitere Einzelbegründung bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen bis zu einem Auftragswert von höchstens 100.000 Euro.
Nähere Einzelheiten sind der Richtlinie zu entnehmen.