Architektenkammer NRW
Architekt*innen müssen sich auf der Grundlage der Fort- und Weiterbildungsordnung der Architektenkammer NRW i.V.m. dem Baukammergesetz regelmäßig weiterbilden. Hierzu bietet die Architektenkammer Fortbildungen an; kann aber darüber hinaus auch Fortbildungsveranstaltungen anderer Bildungsträger anerkennen.
KoBa NRW ist seit dem 19.09.2022 grundsätzlich als Bildungsträger bei der Architektenkammer registriert.
Jede Veranstaltung muss unabhängig davon anerkannt werden. Für die am 20.10.2022 geplante Veranstaltung „Projektsteuerung im Hochschulbau: Vergaberecht/-modelle, Projektsteuerung und Zusammenarbeit mit dem Bauherrn“ wurde die Zustimmung beantragt. Die Anerkennung steht derzeit noch aus. Die Anerkennung kann vom KoBa NRW künftig auch für die von der HÜF NRW im Auftrag des KoBa NRW durchgeführten Veranstaltungen beantragt werden.
Die Bescheinigungen über die Fortbildungsanerkennung werden vom KoBa NRW für Mitglieder der AKNW mit Angabe der anerkannten Unterrichtsstunden ausgestellt. Teilnehmende Architekt*innen werden nach der Anerkennung der Veranstaltungen informiert. Unabhängig davon erhalten weiterhin an alle Teilnehmenden Fortbildungsbescheinigungen von von der HÜF NRW bzw. dem KoBa NRW ausgestellt.
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