Neue Schwellenwerte für europaweite Ausschreibungen
Für europaweite Vergabeverfahren gelten vom 1. Januar 2024 an neue Schwellenwerte. Wenn diese Größenordnungen bei geschätzten Auftragswerten erreicht wird, müssen die Aufträge europaweit ausgeschrieben werden. Die Wert betragen
- 5.538.000 € für Bauaufträge und Konzessionen
- 143.000 € für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von oberen und obersten Bundesbehörden
- 443.000 € für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Sektorenauftraggebern
- 221.000 € für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von allen übrigen öffentlichen Auftraggebern