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Novellierung LBO NRW

Novellierung der Landesbauordnung NRW trat am 1.1.2024 in Kraft.

Am 17.11.2023 wurde das „Zweite Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung 2018“ veröffentlicht und trat am 1.1.2024 in Kraft.

Besondere Änderungen wurden vor allem in folgenden Bereichen vorgenommen:

  • Abstandsflächen (§ 6 BauO NRW 2018):
    • Anlagen erneuerbarer Energien, Wärmepumpen und für den Mpbilfunkausbau werden privilegiert.
    • von Wärmepumpen und Einhausungen wurden neu geregelt.
    • Die Gesamtlänge privilegierter Bebauungen wurde erhöht.
  • Ausbau von Solaranlagen (§ 42a BauO NRW 2018):
    • geeignete Dachflächen von Nichtwohngebäuden müssen künftig mit Solaranlagen ausgestattet werden.
    • Allgemeine Wohngebäude werden ab 1.1.2025 verpflichtet.
  • Alternative Solarpflicht für Stellplätze (§ 48 Abs. 1a BauO NRW 2018):
    • Kompensation durch Anpflanzung von mind. 1 Laubbaum je 5 Stellplätze.
  • Digitalisierung u.a. im Baugenehmigungsverfahren (§ 70 BauO NRW 2018)
  • etc.

Weitere ausführliche Informationen sowie eine Synopse finden Sie unter:

 

Beitragsbild – Quelle: AdobeStock_492195653