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Update zum ZSL – Investitionsförderprogramm

WICHTIGE INFORMATION ZUM ANTRAGSTERMIN

Wie das MKW NRW bekannt gegeben hat, ist die Ausschreibung für das Jahr 2024 abgeschlossen. Weitere Informationen zum Förderprogramm werden noch folgen. Bis dahin wird darum gebeten, von der Übersendung von Förderanträgen abzusehen.

Das bislang unter dem Begriff „ZSL – Hochschulbau“ bekannte Förderprogramm des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft (MKW) wurde umbenannt in „ZSL – Investitionsförderprogramm“. Inhaltlich hat sich nichts geändert. Es unterstützt die Hochschulen aus Mitteln des Zukunftsvertrags „Studium und Lehre stärken“ (ZSL) bei Flächenoptimierungen sowie Investitionen in die technische Infrastruktur für Lehrzwecke.

Das MKW hat jedoch mit Information vom 08.01.2025 Vorlagen für die Berichte und Zwischenberichte zum ZSL-Investitionsförderprogramm auf der Internetseite im Downloadbereich zur Verfügung gestellt. Die Vorlagen sollten für alle Maßnahmen ab der Förderrunde 2024 verwendet werden. Für Maßnahmen der Förderrunde 2023 können die bereits vorhandenen Vorlagen weiterverwendet werden. Für die Hochschulen sowie Kunst- und Musikhochschulen gibt es jeweils eigene Vorlagen. Die Abgrenzung wird in der Bezeichnung des Dokuments ersichtlich.

Die Berichtsvorlagen bestehen aus zwei Teilen:

  1. Abrechnung pro Zuweisung (über alle Maßnahmen der Zuweisung)
  2. Textliche Erläuterungen (pro Maßnahme)

Zum ZSL-Investitionsförderprogramm